1. Anwendbarkeit
Dieser Tarif ist für alle Insertionsaufträge verbindlich, sofern keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden.
2. Publikation von Anzeigen
Der Verlag behält sich das Recht vor, Anzeigen abzulehnen. Für den Inhalt einer Anzeige ist der Auftraggeber voll verantwortlich. Wird der Verlag von Dritten haftbar
gemacht, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Verlag von allen Ansprüchen und Kosten freizustellen.
2.1. Politische Veröffentlichungen
Politische Veröffentlichungen müssen generell den Namen der für das Inserat verantwortlichen natürlichen oder juristischen Person, bei Gruppen ohne eigene
Rechtspersönlichkeit den Namen mindestens einer verantwortlichen Person enthalten.
Nicht zulässig sind:
Zulässig sind:
3. Bestellung, Änderung und Sistierung von Anzeigen
Bitte in schriftlicher Form an den Verlag. Änderungen und Sistierungen sind bis
10 Tage vor Anzeigenschluss ohne Kostenfolge möglich. Unkosten für bereits bearbeitetes Material werden verrechnet. Bei telefonischer Durchgabe von Dispositionen
kann keine Gewähr übernommen werden. Für Aufträge, die durch
höhere Gewalt nicht vereinbarungsgemäss erscheinen, kann der Verlag keine Haftung übernehmen. Das Verschiebungsrecht bleibt grundsätzlich
vorbehalten.
4. Platzierungen
Platzierungswünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt, sind aber unverbindlich. Platzierungsvorschriften sind zuschlagspflichtig (+10%). Verschiebungen
innerhalb der Ausgabe aus technischen Gründen müssen unter Verzicht auf den Zuschlag vorbehalten werden.
5. Gestaltung
Anzeigen müssen vom redaktionellen Inhalt unterschieden werden können. Der Verlag behält sich bei Bedarf das Recht vor, den Hinweis «Anzeige» anzubringen. Logo und
Name der Zeitschrift dürfen nur mit schriftlichem Einverständnis des Verlags verwendet werden.
6. Rabatte
Wiederholungsrabatte gelten für ein Jahr ab Erscheinen des 1. Inserats und eine Firma sowie für gleiche Anzeigegrössen (Texte und Sujets dürfen geändert werden,
wenn es sich um Volldruckmaterial handelt). Mehr- oder Minderbezüge gegenüber dem vereinbarten Quantum werden durch Gutschriften bzw. Lastschriften aus-
geglichen. Unbenutzte Mengen können nicht auf das folgende Abschlussjahr übertragen werden. Bei Erweiterung von Abschlüssen hat der Auftraggeber Anspruch auf rückwirkenden Rabatt nach Abschluss des Auftrags. Jeder Anzeigen-
auftrag ist grundsätzlich nur für Anzeigen eines einzigen Auftraggebers bestimmt. Bei Anzeigenaufträgen von kommissionsberechtigten Werbeagenturen und
Mediaagenturen wird eine Beraterkommission (BK) von 5% vom Rechnungsnetto gewährt.
7. Druckfehler/fehlerhafte Daten
Druckfehler, die den Sinn der Anzeige nicht entstellen, berechtigen nicht zu Preisnachlässen. Für Inserate, die durch ungeeignete Druckunterlagen bzw. Grafiken nicht
einwandfrei erscheinen, kann keine Haftung übernommen werden. Ersatz oder Preisreduktion kann nur geltend gemacht werden, wenn die Anzeige durch grössere Mängel in der technischen Wiedergabe
ihre Werbewirkung verliert (technisch bedingte Abweichungen in der Farbgebung oder Passerdifferenzen ausgenommen).
8. Gut zum Druck
Probeabzüge oder nach Vereinbarung PDF-Proofs werden auf Wunsch geliefert, sofern die Druckunterlagen termingerecht vorhanden sind. Für Korrekturen ist der
Auftraggeber verantwortlich. Wird ein Proof nicht fristgemäss zurückgesandt, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt. Inhaltliche Korrekturen und aufwändige Änderungen nach dem ersten Gut
zum Druck werden nach Aufwand verrechnet.
9. Geistiges Eigentum
Der Auftraggeber anerkennt das Urheberrecht des Verlags an den vom Verlag individuell gestalteten Inseraten. Soweit der Auftraggeber seinen vertraglichen
Verpflichtungen nachkommt, ist ihm die Nutzung daran erlaubt. Nicht autorisierte Bearbeitung und Verwertung von abgedruckten oder auf Online-Diensten eingespiesenen Inseraten durch Dritte ist
unzulässig und wird vom Inserenten untersagt. Dieser überträgt dem Verlag das Recht, mit geeigneten Mitteln vorzugehen.
10. Zahlungsfrist
30 Tage nach Erhalt der Rechnung ohne Skonto. Die Fakturierung der Inserate erfolgt nach Erscheinen jeder Ausgabe, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Bei Betreibung, Nachlass oder Konkurs sind Rabattvergütungen und Vermittler-
provisionen hinfällig.
11. Beleglieferung
Der Auftraggeber erhält 1 Belegexemplar mit der Rechnung.
12. Reklamationen
Werden bis 10 Tage nach Erscheinen der Anzeige angenommen und sind an den Verlag zu richten.
13. Vorzeitige Vertragsauflösung
Stellt ein Titel während der Vertragsdauer sein Erscheinen ein, kann der Verlag ohne Ersatzverpflichtung vom Vertrag zurücktreten. Der Auftraggeber ist damit
nicht von der Bezahlung der erschienenen Inserate entbunden.
14. Mehrwertsteuer
Alle Preise verstehen sich zuzüglich 8% MwSt.
15. Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Thun.